Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen bezüglich Ihrer Veranstaltung.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Veranstaltungsort bestimmte Auflagen erfüllen muss.
Für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich. Diese dürfen somit nicht auf die PMG-eSG als technischer Dienstleister übertragen werden (gemäß §38 NVStättVO).
Bei Fragen oder Unklarheiten, melden Sie sich bei uns!